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Ombudsmann SGB II (Hartz IV)
Als unparteiische Vermittlungsstelle für Beschwerden, die im Beschwerdemanagement der "Pro Arbeit - Kreis Offenbach - (AöR)" nicht zu einer gütlichen Einigung geführt haben, können Sie sich in diesem Fall an den Ombudsmann wenden.
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Pro Arbeit - Kreis Offenbach - (AöR)