Sprungziele
Seiteninhalt

Sportplakette des Landes Hessen

Anerkennung hervorragender sportlicher Leistungen und besonderer Verdienste um den Sport

Allgemeines

Die Sportplakette des Landes Hessen wird zur Anerkennung hervorragender sportlicher Leistungen und zur Anerkennung besonderer Verdienste um den Sport in Hessen gestiftet.
Die in Bronze ausgeführte Sportplakette zeigt symbolisiert olympisches Feuer und Lorbeerblatt. Zur Sportplakette wird eine entsprechende Anstecknadel ausgegeben. Über die Verleihung stellt der Sozialminister eine Urkunde aus.

Verfahren

Die Sportplakette kann verliehen werden:

    • an Personen oder Mannschaften, die nach internationalen Maßstäben sportliche Höchstleistungen erzielt haben und durch ihre sportliche Haltung Vorbild sind,
    • an Personen oder Mannschaften, die unter schwierigen körperlichen Bedingungen besonders anerkennenswerte sportliche Leistungen erzielt haben,
    • an Personen, die sich in langjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit als Mitarbeiter, Übungs- oder Jugendleiter in Vereinen und Verbänden um die Jugend- oder Breitenarbeit im Sport besonders verdient gemacht haben.

Vorschlagsberechtigt sind:

    • die kreisfreien Städte und die Landkreise und
    • der Landessportbund und die Sportfachverbände in Hessen.

Die Vorschläge sind bis zum 1. September eines jeden Jahres dem beim Sozialminister eingerichteten Auswahlausschuss zuzuleiten. Ihnen ist eine ausführliche Darstellung der sportlichen Leistungen beziehungsweise der Tätigkeit des Vorgeschlagenen mit Stellungnahmen der Sportvereine und Verbände sowie der Gemeinde, in der der Vorgeschlagene seinen Wohnsitz hat, beizufügen. Der Auswahlausschuss prüft die Vorschläge und legt sie dem Sozialminister mit seiner Empfehlung bis zum 30. September eines jeden Jahres zur Entscheidung vor.

Rechtsgrundlagen

    • Erlass über die Stiftung der Sportplakette des Landes Hessen vom 30. Novermber 1977
    • Richtlinien für die Verleihung der Sportplakette des Landes Hessen vom 30. November 1977