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Ich bin ein Verein, der einen Wirtschaftsbetrieb unterhält. Bin ich antragsberechtigt?

Ja, auch Vereine dürfen einen Zuschuss aus dem Förderprogramm des Landes Hessen für Selbstständige, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe sowie gewerbliche Unternehmen und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft und Sozialunternehmen beantragen. Voraussetzung ist aber, dass diese wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind.

Es gilt zu unterscheiden:

    • Wirtschaftliche Vereine, also Vereine, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, können einen Antrag stellen.
    • Für Idealvereine, also Vereine, die nicht primär wirtschaftliche Ziele verfolgen wie etwa Sportvereine, Gesangsvereine, Musikschulen, kulturelle Einrichtungen, wie Museen, Theater und kulturelle Veranstaltungen gilt Folgendes: Der Liquiditätsengpass muss in dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, der dem ideellen Hauptzweck untergeordnet ist, entstanden sein.  

Beispiel:

    • Der Sportverein kann einen Antrag stellen, wenn das Restaurant des Vereinsheims in einen existenzbedrohlichen Liquiditätsengpass geraten ist.
    • Dies gilt im Grunde auch für alle gemeinnützigen Idealvereine: Um hier einen Antrag auf Soforthilfe stellen zu können, muss der Liquiditätsengpass in dem Bereich des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes entstanden sein. 

Beispiel:

    • Relevant sind die Liquiditätsengpässe aus den Verbindlichkeiten des Vereinsrestaurants, da diese dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzurechnen sind.
    • Der Zweckbetrieb eines Vereins ist förderfähig, soweit er sich dauerhaft am Markt als Unternehmen betätigt. Der entsprechende Passus findet sich auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen. 

Nicht förderfähig sind dabei allerdings öffentliche Unternehmen wie etwa Unternehmen, auf welche die öffentliche Hand aufgrund der entsprechenden Eigentumsverhältnisse, finanzieller Beteiligung, Satzung oder sonstigen Bestimmungen, die die Tätigkeit des Unternehmens regeln, unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann.