Sprungziele
Seiteninhalt

Zahlen & Fakten

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Kfz: Führung eines Fahrtenbuches nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)


Gegenüber einem Fahrzeughalter kann die Führung eines Fahrtenbuchs angeordnet werden, wenn

  • die Feststellung eines Fahrzeugführers
  • nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften

nicht möglich war.

Rechtsgrundlage