Mit der Firma Ecolog Deutschland GmbH betreibt ein renommierter Dienstleister das Impfzentrum in Heusenstamm. Dort sollen im Vollbetrieb 1.800 Impfungen am Tag durchgeführt werden. Dies ist abhängig von der Menge an Impfstoff, der zur Verfügung steht. Das Impfzentrum ist zunächst für 250 Tage beauftragt.
Corona-Schutzimpfungen mit AstraZeneca sind aufgrund der aktualisierten Empfehlung der Ständigen Impfkommission für Personen, die jünger als 60 Jahre sind, in Hessen ausgesetzt worden. Die Impfungen mit AstraZeneca für Über-60-Jährige gehen dagegen unverändert weiter.
Bereits vereinbarte Termine sollen laut Angaben des Landes Hessen weiter stattfinden. Es muss nichts weiter unternommen werden. Weitere Informationen sollen folgen.
Für diejenigen der genannten Gruppe, die bereits eine Erstimpfung mit AstraZenea erhalten haben, wird die Zweitimpfungen vorerst auf Mai verschoben. Der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung mit AstraZeneca darf bis zu zwölf Wochen betragen. Ob die Zweitimpfung im Einzelfall mit AstraZeneca oder gegebenenfalls mit einem anderen Wirkstoff erfolgen wird, ist Gegenstand der Prüfung durch die zuständige Impfkommission. Betroffene Bürgerinnen und Bürger werden vom Land diesbezüglich fortlaufend informiert werden.
Auf der Einladung gibt es folgende Codes des Impfstoffs:
Es gibt zwei gleichberechtigte Wege:
Nähere Informationen zum Anmeldeverfahren für Personen der ersten Priorisierungsgruppe bietet das praktische Infoblatt “Zwei Wege zur kostenlosen Schutzimpfung“. Für Personen der zweiten Priorisierungsgruppe läuft die Terminvergabe etwas anders ab, sie erhalten ihre Informationen in diesem Infoblatt.
Hinweise:
Seit dem 23. Februar ist für Personen der zweiten Priorisierungsgruppe die Registrierung zur Terminvergabe möglich (Bitte beachten Sie den Menüpunkt "Wann und wie kann ich mich zum Impfen anmelden?"). Außerdem können sich seit Anfang April Lehrkräfte und Schulbeschäftigte aller Schulformen, die ursprünglich zur dritten Priorisierungsgruppe zählten, ebenfalls registrieren. Mit diesem Schritt will die Landesregierung weiter zu einem reibungslosen Schulstart nach den Osterferien beitragen.
Corona-Schutzimpfungen mit AstraZeneca sind aufgrund der aktualisierten Empfehlung der Ständigen Impfkommission für Personen, die jünger als 60 Jahre sind, in Hessen ausgesetzt worden. Die Impfungen mit AstraZeneca für Über-60-Jährige gehen dagegen unverändert weiter.
Bereits vereinbarte Termine sollen laut Angaben des Landes Hessen weiter stattfinden. Es muss nichts weiter unternommen werden. Weitere Informationen sollen folgen.
Für diejenigen der genannten Gruppe, die bereits eine Erstimpfung mit AstraZenea erhalten haben, wird die Zweitimpfungen vorerst auf Mai verschoben. Der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung mit AstraZeneca darf bis zu zwölf Wochen betragen. Ob die Zweitimpfung im Einzelfall mit AstraZeneca oder gegebenenfalls mit einem anderen Wirkstoff erfolgen wird, ist Gegenstand der Prüfung durch die zuständige Impfkommission. Betroffene Bürgerinnen und Bürger werden vom Land diesbezüglich fortlaufend informiert werden.
Weiterführende Informationen bietet das Land in seiner aktuellen Pressemitteilung.
Seit dem 16. April 2021 können sich auch Über-60-Jährige, die nicht einer der ersten beiden Priorisierungsgruppen angehören, für eine AstraZeneca-Impfung beim Landesportal registrieren. Eine entsprechende Freigabe ist erfolgt.
Personen, die der ersten Priorisierungsgruppe nach der Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums angehören, können sich für ihre persönliche Corona-Schutzimpfung anmelden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Frauen und Männer, die 80 Jahre und älter sind (bitte beachten Sie unsere Hinweise zu den Priorisierungsgruppen unter "Welche Personen werden zuerst geimpft?").
Für den vollen Impfschutz sind zwei Impfungen im Abstand von zirka drei bis zwölf Wochen (abhängig vom Impfstoff) nötig. Deshalb vereinbaren Sie bitte zugleich zwei Termine: Für die erste Impfung sowie für die notwendige zweite Impfung. Bei Fragen zur Durchführung der Impfung (zum Beispiel, welche Unterlagen mitzubringen sind) oder zum Impfstoff wenden Sie sich bitte ebenfalls gerne an die unten genannten Telefonnummern.
Personen, die der zweiten Priorisierungsgruppe nach der Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums angehören, können sich online oder über die Hotline registrieren. Dies sind vor allem Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, oder Personen mit besonderem Risiko eines schweren oder tödlichen Infektionsverlaufs aufgrund von bestimmten Erkrankungen oder verschiedener Berufsstände (bitte beachten Sie unsere Hinweise zu den Priorisierungsgruppen unter "Welche Personen werden zuerst geimpft?"). Sie erhalten dann automatisch per Post oder Per E-Mail jeweils einen Termin für die erste und für die zweite Impfung. Wer die zugewiesenen Termine nicht wahrnehmen kann, hat die Möglichkeit unter Angabe seiner Vorgangskennung online oder über die Hotline umzubuchen.
Aus der dritten Priorisierungsgruppe ist die Online-Registrierung seit Anfang April für Lehrkräfte und Schulpersonal aller Schulformen vorzeitig freigegeben. Mit diesem Schritt will die Landesregierung weiter zu einem reibungslosen Schulstart nach den Osterferien beitragen.
Seit dem 16. April 2021 können sich auch Über-60-Jährige, die nicht einer der ersten beiden Priorisierungsgruppen angehören, für eine AstraZeneca-Impfung beim Landesportal registrieren. Eine entsprechende Freigabe ist erfolgt.
Für die Anmeldung und Registrierung gibt es zwei Möglichkeiten:
1. per Telefon über die Hotline 116 117 oder über 0611 50592888 (Erreichbarkeit täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr)
2. per Onlineanmeldung über die Webseiten https://impfterminservice.de und https://impfterminservice.hessen.de/
Die Priorisierungsgruppen wurden bundesweit gemäß der Impfverordnung eingeteilt. Aktuell ist die Impfung für die ersten beiden Gruppen freigegeben. Vorgezogen wurden zudem Lehrkräfte und Schulpersonal aller weiterführenden Schulen. Seit dem 16. April 2021 können sich auch zusätzlich Über-60-Jährige, die nicht einer der ersten beiden Priorisierungsgruppen angehören, für eine AstraZeneca-Impfung beim Landesportal registrieren.
Vom Bahnhof Heusenstamm sind es rund fünf Minuten zu Fuß. Der Weg führt die Jahnstraße entlang Richtung Schwimmbad an der Bushaltestelle links vorbei. Dann ist er auch ausgeschildert. Für Bürgerinnen und Bürger aus dem Ostkreis (Hainburg, Mainhausen, Seligenstadt) stellt der Hopper, das Anruf-Sammeltaxi plus, eine direkt Nahverkehrsanbindung sicher.
Mit dem Auto ist das Impfzentrum von der L 3405 in Richtung Offenbach aus über die Wurzelschneise zu befahren. Das Impfzentrum ist innerorts ausgeschildert.
Wenn die zu impfende Person nur mit einem Taxi oder vergleichbar anreisen kann, besteht ein Kostenübernahmeanspruch gegenüber der jeweiligen Krankenkasse, wenn eine der folgenden Voraussetzungen nach § 60 V. Sozialgesetzbuch insbesondere vorliegt:
In diesen Fällen wird eine vor Fahrtantritt vom Arzt ausgestellte „Verordnung einer Krankenbeförderung“ benötigt. Soweit dieser Anspruch auf Kostenübernahme gegeben ist, rechnet das Taxiunternehmen unmittelbar mit der Krankenkasse ab.
In den Fällen, in denen ein Anspruch gegenüber der Krankenkasse beziehungsweise -versicherung auf Übernahme der Fahrtkosten besteht, diese die Kostenübernahme jedoch ablehnt, kann ein Erstattungsantrag an das Land Hessen gestellt werden. Hierzu soll das vom Land Hessen bereitgestellte Formular benutzt werden.
Es gibt mobile Einsatzteams, die Menschen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeeinrichtungen vor Ort impfen sollen. Frauen und Männer, die älter als 80 Jahre sind und aufgrund körperlicher Einschränkungen ein Impfzentrum nicht aufsuchen können, werden zu Hause geimpft. Die mobilen Impfteams, die aktuell noch in den Alten- und Pflegeheimen im Einsatz sind, werden die Hausbesuche durchführen.
Das Land Hessen hat alle über 80-Jährigen schriftlich über die Anmeldungen für die persönliche Schutzimpfung informiert und ein Erfassungsverfahren für häusliche Impftermine gestartet. Es wird aufgrund der geringen Impfmengen noch einige Wochen in Anspruch nehmen, bis Hausbesuche durch mobile Impfteams in Hessen landesweit erfolgen können.
Ja. Die Begleitpersonen dürfen mit in den Eingangsbereich kommen und anschließend im Ausgangsbereich warten. Die Impfstraßen selbst dürfen sie nicht betreten.
Wer auf eine Begleitung während der Impfung angewiesen ist, erhält eine professionelle Begleitung durch Beschäftigte des Impfzentrums.
Am Eingang wird die Temperatur gemessen. Wer Fieber hat, wird direkt in eine "Pufferzone" geführt, wo ein Gespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin stattfindet.
Wer kein Fieber hat, wird an einen der insgesamt neun Schalter geleitet. Dort wird überprüft, ob die Person einen Termin hat.
Im Wartebereich kann der Aufklärungsbogen ausgefüllt werden, ehe ein Video über die Impfung gezeigt wird. Anschließend findet das Gespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin statt. Danach geht weiter zu einem der Einweiser. Dieser teilt mit, welche der 22 Impfplätze aufgesucht werden soll.
In Ausnahmefällen kann in einer dafür vorgesehenen Kabine ein Aufklärungsgespräch mit dem Arzt geführt werden. Ansonsten geht es direkt in eine der Impfkabinen. Die Impfung erfolgt durch eine Injektion in den Oberarm und wird durch medizinisches Fachpersonal verabreicht.
In den Aufklärungsmerkblättern und Anamnese- und Einwilligungsbögen des Deutschen Grünen Kreuzes, die in Zusammenarbeit mit dem Robert Koch-Institut erstellt wurden, sind weitere Informationen zu finden.
Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff
Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff
Anamnese-Fragebogen für die Corona-Schutzimpfung mit mRNA-Impfstoff in Leichter Sprache
Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit Vektor-Impfstoff
Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit Vektor-Impfstoff
Anamnese-Fragebogen für die Corona-Schutzimpfung in Leichter Sprache - Vektor-impfstoff