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16.09.2013

Landrat Oliver Quilling: "Kreis Offenbach ist führend, was das Thema begabungsgerechte Schule betrifft!"

„Wir liegen, was das Thema begabungsgerechte Schule betrifft, im Kreis Offenbach weit vorn!“, betont Landrat Oliver Quilling und weist damit den Vorwurf des Vereins IGEL-Offenbach zurück, im Kreis Offenbach würden Eltern und behinderten Schülern unnötig Steine in den Weg gelegt. Auch Sozialdezernent Carsten Müller bezeichnete die Kritik des Vereins als „bar jeder Grundlage“! „Durch Weglassen der tatsächlichen Inklusionsquoten des Kreises Offenbach sind die Tatsachen leider auf den Kopf gestellt worden.“

Dies belegten die jüngsten Schülerzahlen. Gemessen an der Gesamtschülerzahl von 35.891 gingen im Kreis Offenbach laut Statistischem Landesamt im Schuljahr 2011/2012 nur 993 Schülerinnen und Schüler auf eine Förderschule. „Dies entspricht einer Quote von lediglich 2,77 Prozent. Damit liegen wir hessenweit mit an der Spitze. Dieser extrem niedrige Wert zeigt, dass wir - was das begabungsgerechte Lernen betrifft - tatsächlich führend in Hessen sind! Nur im Kreis Bergstraße, im Hochtaunus, Maintaunus sowie in Hersfeld Rotenburg besuchen prozentual gesehen weniger Schüler eine Förderschule.“ Hessenweit sind es durchschnittlich 3,7 Prozent. In der Stadt Offenbach dagegen besuchen noch 4,5 Prozent aller Schülerinnen und Schüler eine Förderschule. In Frankfurt sind es 3,9, in Kassel sogar 6,3 Prozent!

„Fakt ist“, so Quilling weiter, „seit wir im Schuljahr 2008/2009 als erste in Hessen den Schulversuch ‚Begabungsgerechte Schule‘ auf den Weg gebracht haben, unterrichten und fördern wir so viele Schülerinnen und Schüler mit einer Beeinträchtigung oder Behinderung an allgemeinen Schulen wie noch nie! Die allgemeinen Schulen im Kreis nehmen ihre Aufgabe der Teilhabe von behinderten Kindern wahr und sehen in der Vielfalt der Schüler einen Gewinn!"

Darum habe man sich ja seinerzeit auch für dieses Pilotprojekt entschieden, stellt Quilling klar. Es sei im Kreis Konsens, dass es sinnvoll ist, behinderte und nichtbehinderte Kinder wenn möglich gemeinsam zu beschulen. Heute sehe man sich in der Entscheidung bestätigt. Quilling: „Die Rückmeldungen der Schulen lassen seit längerem erkennen, dass unsere damalige Initiative zur begabungsgerechten Schule ein voller Erfolg ist. Die Schülerinnen und Schüler erhalten die nötige Unterstützung in Bereichen, die aufzuarbeiten sind, aber auch die nötige individuelle Förderung von speziellen Begabungen und Fähigkeiten. Zudem berichten uns Schulen, dass die Kinder deutlich früher Lesen können und sich das Schulklima positiv verändert hat.

Aber auch was die abgelehnten Fälle von ergänzender Eingliederungshilfe betrifft, legt  Sozialdezernent Carsten Müller selbstbewusst Zahlen vor, die belegen, dass es sich dabei im Kreis Offenbach um eine kleine Minderheit und extreme Einzelfälle handelt. So könne beispielsweise der Förderausschuss einer Schule zu der Ansicht kommen, dass selbst mit der zusätzlichen Unterstützung eines Integrationshelfers ein Schüler aufgrund des Umfangs seines Förderbedarfs nicht an einer Regelschule unterrichtet werden kann.

Laut Müller gab es im Schuljahr 2012/2013 im Kreis insgesamt 201 Verfahren, bei denen es um Anträge zum Anspruch auf sonderpädagogische Förderung und inklusive Beschulung ging. Nach Empfehlungen des Förderausschusses oder der Entscheidung des Staatlichen Schulamtes kamen letztlich 180 Kinder auf eine Regelschule. Bei nur 21 Kindern - also lediglich rund 10 Prozent - entschieden Förderausschuss beziehungsweise Staatliches Schulamt, dass die Kinder an einer Förderschule besser aufgehoben sind, so Müller.

Der Sozialdezernent betonte allerdings, dass der Kreis einen sogenannten I-Helfer in der Tat nur zahlt, wenn die Integrations-Assistenten ausschließlich schulbegleitende Aufgaben wahrnehmen. Nach seinen Angaben stellt der IGEL-Verein aber hier die Lage bewusst falsch dar. So lägen für das laufende Schuljahr 46 Anträge auf Integrations-Assistenten für körperlich und geistig behinderte Jugendliche vor, davon 19 für eine Förderschule. Hier habe man 17 Anträge genehmigt, zwei seien in der Prüfung. Anträge auf Helfer für die Regelschule gebe es 27, davon seien 16 genehmigt und sechs abgelehnt worden. Fünf Anträge befinden sich in der Prüfung. „Wir prüfen sorgfältig. Schließlich geht es um Steuergelder.“ Und auch wenn man vor Gericht in Revision gehe, geschehe das nur, um Rechtssicherheit herbeizuführen. „Wir wissen, dass das den betroffenen Eltern nur schwer zu vermitteln ist. Aber wir zahlen ja auch den I-Helfer bis zur endgültigen rechtlichen Klärung erst einmal weiter“, so Müller.

Die Idee der begabungsgerechten Schule habe sich in der Praxis bewährt, lautet daher auch das Fazit von Landrat Oliver Quilling. „Es hat sich gezeigt, dass wir im Kreis Offenbach einen guten Weg beschreiten. Das gelingt übrigens nur durch den engagierten Einsatz der Lehrkräfte der allgemeinen Schule, aber auch der Lehrerinnen und Lehrer der Beratungs- und Förderzentren beziehungsweise der Förderschulen und dem Staatlichen Schulamt. Ihnen allen möchte ich für die gute Arbeit und das große Engagement an dieser Stelle einmal herzlich danken!“

Quilling stellt klar: Auch Förderschulen sind natürlich ein wichtiger Bestandteil eines allgemeinen und inklusiven Bildungssystems, weil sie Kindern mit einer schweren Behinderung eine adäquate Teilhabe am Lernen ermöglichen.“ Es gehe eben um eine begabungsgerechte Schulwahl, nicht um die Regelschule um jeden Preis, machte Quilling in diesem Zusammenhang nochmals deutlich.

Entgegen einzelner Meinungen lässt sich aus den Formulierungen der UN-Erklärung auch gar kein individueller Anspruch auf eine Teilnahme am Regelunterricht der allgemeinbildenden Schulen ableiten. Auf diese Tatsache wird viel zu wenig hingewiesen. Die Konvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten vielmehr, behinderten Schülerinnen und Schülern durch den Zugang zu Bildung eine über die Schulzeit hinausreichende Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen. Wörtlich heißt es in Artikel 24 Absatz 2a der UN-Konvention: „Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden.“ Und auch Förderschulen sind natürlich Teil unseres Bildungssystems.