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05.04.2013

Neues Kinderförderungsgesetz: Landrat mahnt Versachlichung der Debatte an

Das neue Hessische Kinderförderungsgesetz sorgt auch im Kreis Offenbach für Diskussionsbedarf. Nun mahnte Landrat Oliver Quilling eine Versachlichung der Debatte an. „Ich glaube, dass hier viele Spekulationen und vage Befürchtungen im Umlauf sind, die sich bei nüchterner Betrachtung des Gesetzesentwurfs so nicht halten lassen", betonte Quilling. Grundsätzliche Zielsetzung des Hessischen Kinderförderungsgesetzes sei die Bündelung der Landesförderbestimmungen sowie der allgemeinen Rahmenbedingungen, so der Landrat. Es greife damit eine Forderung der Kommunen auf, die Gestaltungsfreiheit zu stärken und ermögliche eine flexiblere und bedarfsgerechtere Ausgestaltung der Mindestvoraussetzungen zum Betrieb einer Kindertagesstätte. Quilling: „Dabei wird Wert auf die Aufrechterhaltung des Qualitätsniveaus der Mindestverordnung aus 2008 gelegt."

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs sind die Neuregelung der Landesförderung für Kindertagesbetreuung sowie die Neuregelung der Rahmenbedingungen in Tageseinrichtungen für Kinder. Eine deutliche Veränderung bedeutet die kindbezogene Förderung anstatt Pauschalen für Gruppen. Des Weiteren sind die Voraussetzungen zur Erlangung einer Betriebserlaubnis neu geregelt. Die Konzeption einer Tageseinrichtung für Kinder bildet - sehr viel stärker als bisher - die Grundlage auf der Sachmittel, Personal und Raumbedarf festgelegt werden. „Das sind erst einmal die reinen Fakten und der Hintergrund des Gesetzes", machte Quilling deutlich.

Unwahr sei, dass die Gruppenstärke bei den drei- bis sechsjährigen auf über 25 Kinder angehoben werden soll. Richtig sei, dass von einer angenommenen Gruppengröße von maximal 25 Kindern ausgegangen werde. Das sei ein wichtiger Unterschied, stellte Quilling fest.

Zudem werde die Krippe mit 16 Kindern im Alter von zwei bis drei Jahren gerne als Abschreckung angeführt. Es sei jedoch ohnehin keinem Träger anzuraten, eine Gruppe mit 16 Kindern im Alter von zwei bis drei Jahren zu bilden, ergänzte Quilling. „Jeder, der sich mit der Materie auskennt, weiß das. Eine solche Gruppenstärke wiederspreche schlicht dem Grundgedanken einer Krippe." Zudem wäre eine 16er Gruppe die personalintensivste Variante. Selbst bei einer angenommenen Öffnungszeit von 42,5 Stunden würden hierfür nach dem neuen Gesetz vier Vollzeitstellen benötigt, so Quilling. Nach der geltenden Regelung könnte eine Kindertagesstätte in einem solchen Fall mit etwa zwei Vollzeitstellen auskommen.

Auch andere Kritikpunkte sind bei näherer Betrachtung nicht nachzuvollziehen. „Hier werden entweder aus Unwissenheit oder wider besseren Wissens Falschmeldungen verbreitet", erklärte der Landrat. Fakt sei: Mit der Neuregelung werde keine Absenkung der Qualität vorgegeben, so Quilling. „In das Gesetz wurden vielmehr lediglich die 2008 verabschiedeten Regelungen der sogenannten Mindestverordnung kurz MVO eingearbeitet. Das neue Hessische Kinderförderungsgesetz sieht daher genau dieselben Mindeststandards für die Erlaubnis zum Betrieb einer Kindertagesstätte vor, wie die bisherige Regelung. Hier ändert sich mit dem neuen Gesetzesvorhaben rein gar nichts: Außer dass eine bisher angewandte Mindestverordnung in ein Gesetz übernommen wird. In der Praxis bleibt alles beim Alten!"

Auch die oft geäußerte Kritik, mit dem neuen Gesetzt sollen ausgebildete Erzieher und Pädagogen durch fachfremdes Personal ersetzt werden, lässt der Landrat so nicht gelten. Quilling: „Es geht nicht darum schlechter qualifiziertes Personal in der Kindertagesstätte einzusetzen, um Geld zu sparen. Im Gegenteil! Den Trägern soll auf der Grundlage ihrer Konzeption die Möglichkeit eröffnet werden, das zur Umsetzung erforderliche Personal auch wirklich einsetzen zu können. Mit Blick auf die aktuelle Situation in den Kindertagesstätten ist das eine deutliche Verbesserung. Schon heute sind übrigens Personen, die nicht den Vorgaben des Fachkraftgebots entsprechen, in Kindertagesstätten eingesetzt. Diese Situation wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf reguliert, es werden erstmals klare Vorgaben geschaffen!"

Gleichzeitig ruft Quilling alle Beteiligten dazu auf, zu einer sachlichen Diskussion über das neue Hessische Kinderförderungsgesetz zurückzukehren. „Mit Halbwahrheiten und einer überzogenen Pauschalkritik werde man dem eigentlichen Inhalt und der Intention des Gesetzesentwurfes jedenfalls nicht gerecht", so Quilling abschließend.