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18.11.2014

Vereinbarung zur solidarischen Finanzierung der Schulsporthallen

Der Kreis Offenbach will nach wie vor den Vereinen im gesamten Kreisgebiet seine Schulsporthallen kostenlos zur Verfügung stellen. Damit verzichtet er auf ein Nutzungsentgelt in einer Größenordnung von 1,5 Millionen Euro jährlich. Beseitigt werden soll ab 2015 aber eine Ungerechtigkeit. Aufgrund einer unterschiedlichen Hallenausstattung und -nutzung kommt es zu Ungleichheiten mit finanziellen Vor- und Nachteilen für die einzelnen Kommunen. Dafür soll ein Ausgleich geschaffen werden. Darüber war sich die Bürgermeisterdienstversammlung nach mehr als einem Jahr Beratung einig und der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung vom 22. September 2014 eine Ausgleichsvereinbarung beschlossen.

„Derzeit profitieren acht Kommunen von den Kapazitäten, die der Kreis vor Ort in seinen Hallen kostenlos zur Verfügung stellt“, führt der Landrat aus, „Fünf Kommunen, in denen die kommunalen Hallenkapazitäten die der Schulen übersteigen, sind derzeit benachteiligt. Damit haben die Kommunen, die über nicht ausreichende Hallenkapazitäten oder über gar keine eigenen Hallen verfügen, einen doppelten finanziellen Vorteil. Sie können die kreiseigenen Hallen, die über die Kreisumlage finanziert werden, entgeltfrei nutzen und mussten selbst wenig oder gar kein Geld in den Hallenbau investieren.“

Insgesamt geht es um einen Teilbetrag von etwa 160.000 Euro, der nun solidarisch auf die acht Kommunen verteilt werden soll, die bislang im Vorteil waren. Die Summe errechnet sich aus der Differenz zwischen den Stunden, die der Kreis kommunale Hallen nutzt und den Stunden, die die kreiseigenen Hallen von den Kommunen genutzt werden. Grundlage für die Kostenermittlung sind die Stundensätze, die von den beiden Betreibergesellschaften für den Hallenbetrieb errechnet werden. „Die Kommunen werden so mit Summen im unteren fünfstelligen Bereich belastet“, erläutert Landrat Oliver Quilling. „Würden wir die Vollkostenrechnung in Ansatz bringen, müssten wir erheblich höhere Beträge in Rechnung stellen. Dies war nicht unsere Absicht und darum schultert der Kreis auch den großen Betrag von 1,5 Millionen Euro selbst. Ob die Kommunen diese Kosten weiterreichen ist Sache der kommunalen Selbstverwaltung. Wir müssen gerade mit Blick auf die Kreisumlage vor allem dafür sorgen, dass es unter den Kommunen keine Ungerechtigkeiten gibt. Dazu soll die Neuberechnung der Ausgleichszahlungen beitragen. Ich kann niemanden zur Zahlung zwingen. Ich kann nur hoffen, dass Verabredungen, die in der Solidargemeinschaft der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister getroffen wurden - wie es in anderen Fällen gute Tradition ist - eingehalten werden.“