Niedrigschwellige Angebote/ Angebote zur Unterstützung im Alltag, Anerkennung
Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können. Angebote zur Unterstützung im Alltag sind
- Angebote, in denen insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen (Betreuungsangebote),
- Angebote, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende dienen (Angebote zur Entlastung von Pflegenden),
- Angebote, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen (Angebote zur Entlastung im Alltag).
Wenn Sie ein Unterstützungsangebot im Alltag anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine landesrechtliche Anerkennung.
Jedes Bundesland hat eine zuständige Behörde, für die für das Anerkennungsverfahren zuständig ist.
Nähere Hinweise finden Sie auf der entsprechenden Homepage der Bundesländer.
Die Voraussetzungen für eine Anerkennung sind länderspezifisch geregelt.
Zusatzinformation
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Anerkennungsbehörde. Zuständige Behörde für die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag in Hessen ist in den kreisfreien Städten der Magistrat und in den Landkreisen der Kreisausschuss.
Zusatzinformation
Die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag ist in Hessen durch die Pflegeunterstützungsverordnung geregelt.
Zusatzinformation
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Anerkennungsbehörde. Zuständige Behörde für die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag in Hessen ist in den kreisfreien Städten der Magistrat und in den Landkreisen der Kreisausschuss.
Zusatzinformation
Informationen über eventuell anfallende Kosten sind bei den zuständigen Anerkennungsbehörden zu erfragen.
Zusatzinformation
Fristen sind bei den zuständigen Anerkennungsbehörden zu erfragen.
Zusatzinformation
Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrages (Umwandlungsanspruch), Verordnungsermächtigung:
Zusatzinformation
Benötigte Formulare erfragen Sie bitte bei der zuständigen Anerkennungsbehörde.