Ausbildungsförderung für Schüler beantragen (Schüler-BAföG)
Wenn Sie als Schüler/in einen entsprechenden Bedarf nachweisen können, erhalten Sie ab Beginn der Ausbildung, jedoch nicht für Zeiten vor Antragstellung, eine Förderung, die als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt wird.
Im Schulbereich werden in der Regel 2 Jährige Ausbildungen, 1 Jährige nur in Ausnahmefällen, gefördert. Bei dem Erwerb beruflicher Qualifikationen an berufsbildenden Schulen ist es ratsam, sich frühzeitig mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung in Verbindung zu setzen.
Voraussetzungen
- deutsche Staatsbürgerschaft
- ausländischer Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus
- maximal 29 Jahre alt
- Ihre Leistungen als Auszubildende/r lassen erwarten, dass Sie das Ausbildungsziel erreichen werden
- Nachweis eines Förderungsbedarfes für den Lebensunterhalt und die Ausbildung
- bei allgemein bildenden Schulen und Berufsfachschulen der Besuch ab 10. Klasse
- für bestimmte Schulen (u. a. die allgemein bildenden Schulen): Als Auszubildender wohnen Sie nicht bei den Eltern und von deren Wohnsitz kann eine entsprechende Schule nicht erreicht werden
Welche Fristen muss ich beachten?
BAföG erhalten Sie frühestens von Beginn des Monats an, in dem Sie die Ausbildung aufnehmen, jedoch erst, wenn Sie auch einen Antrag gestellt haben.
Rechtsgrundlage
Bemerkungen
Weiterführende Informationen:
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bescheinigung der Schule oder Ausbildungsstätte
- Kopie des
- Personalausweises,
- Passes oder
- aktuellen Aufenthaltstitels
- Wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen: Kopie
- des Mietvertrages oder
- der Meldebescheinigung
- Wenn Sie nicht familienversichert sind: Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis mit Rechtsgrundlage und Beitragshöhe
- Gegebenenfalls Nachweis über ein eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum, zum Beispiel
- Lohnabrechnung, Nebenjob, Werksvertrag,
- Waisenrentenbescheid,
- Stipendiumsbescheid oder
- Riester-Renten-Bescheinigung
- Nachweis über Vermögen oder Schulden zum Tag der Antragstellung, zum Beispiel Kontoauszug
- Wenn Sie ein Auto haben:
- Schätzung des Wertes, beispielsweise Ausdruck von einer Internetseite mit einem vergleichbaren Angebot, und
- Kraftfahrzeugschein.
Je nach Fall können weitere Unterlagen nötig sein. Bitte folgen Sie den Hinweisen in den Antragsformularen. Das für Sie zuständige BAföG-Amt wird fehlende Unterlagen nachfordern.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Anträge / Formulare
Formulare: ja
Online-Verfahren möglich: ja, mit eID oder De-Mail
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Alle Antragsformulare auf der Internetseite des BAföG
- Antragsassistent zum Herausfinden der nötigen Formblätter auf der Internetseite des BAföG
- Links zur elektronischen Antragstellung der einzelnen Bundesländer auf der Internetseite des BAföG
- Hessische Informationen zum BAföG-Onlineantrag »BAföG Digital« und zur hessischen App »BAföGdirekt«
Bemerkungen
Verfahrensablauf
Wenn Sie BAföG für Ihre Schulausbildung online beantragen möchten,
- aktivieren Sie zunächst entweder die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises (eID) oder eröffnen Sie ein De-Mail-Konto. Für beides müssen Sie sich registrieren.
- Das Verfahren hängt von dem Bundesland ab, in dem Sie Ihre Ausbildung absolvieren bzw. wo Ihre Eltern ihren Wohnsitz haben.
Wenn Sie den Antrag in Papierform stellen möchten,
- gehen Sie auf die Internetseite des BAföG und laden Sie die Antrags-Formblätter herunter, die Sie betreffen. Alternativ können Sie die Anträge auch bei Ihrem Studierendenwerk abholen.
- Wenn Sie nicht wissen, welche Formblätter Sie betreffen, können Sie den Antragsassistenten auf der Internetseite des BAföG benutzen: Sie beantworten einige Fragen und der Assistent teilt Ihnen mit, welche Formblätter Sie einreichen müssen.
- Sie können die Formblätter am Computer ausfüllen und ausdrucken oder sie ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Der Antrag muss unterschrieben werden.
- Fügen Sie die notwendigen Nachweise hinzu.
- Senden Sie die ausgefüllten Antragsformulare direkt an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
- Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit. Fehlen Unterlagen, werden diese nachgefordert. Ist der Antrag vollständig, wird er geprüft und die Entscheidung per Bescheid mitgeteilt.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag | 8:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 8:00 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | 8:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 8:00 bis 12:00 Uhr |
Hinweis zum Heizkostenzuschuss
Aktuelle Informationen zur Zahlung des Heizkostenzuschusses:
Nach § 3 Abs. 2 Heizkostenzuschussgesetz wird der Zuschuss an die nach diesem Gesetz Anspruchsberechtigten von Amts wegen geleistet, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Für die nicht bei den Eltern wohnenden Auszubildenden, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beziehen, sowie für Teilnehmende an einer Aufstiegsfortbildungsmaßnahme, die einen Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten und die nach dem Gesetz für den einmaligen Heizkostenzuschuss anspruchsberechtigt sind, ist beginnend ab September 2022 eine Auszahlung geplant.
Sie erhalten von Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einen entsprechenden Bescheid. Aufgrund der notwendigen Vorarbeiten zur Umsetzung des Heizkostenzuschussgesetzes kann leider keine frühere Auszahlung erfolgen.
Da der Zuschuss in einem automatisierten Verfahren an alle Anspruchsberechtigten ausgezahlt wird, bitten wir von Rückfragen abzusehen.