Für Eltern mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, eine Übernahme der Betreuungskosten in der Kindertagesstätte zu beantragen.
Übernommen wird nur die Gebühr für einen Halbtagsplatz, ohne Essens- Spiel- und Getränkegeld. Nur wenn beide Eltern oder der allein erziehende Elternteil berufstätig sind gibt es Ausnahmen zur Halbtagsregelung. In jedem Fall wird eine genaue Einzelprüfung vorgenommen.
Unvollständig ausgefüllte Anträge oder die fehlenden Nachweise in Fotokopie führen zu einer längeren Bearbeitungsdauer.
Kostenübernahmeerklärungen können frühestens in dem Monat abgegeben werden, in dem der Antrag bei der Kreisverwaltung Offenbach eingeht.
siehe unter:
Montag | 9:00 bis 11:00 Uhr |
Dienstag | 13:00 bis 15:00 Uhr |
Mittwoch | 9:00 bis 11:00 Uhr |
Donnerstag | 13:00 bis 15:00 Uhr |
Freitag | 9:00 bis 11:00 Uhr |