Wenn Sie ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik zugelassenes, eventuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug mit eigener Kraft ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie dazu ein Ausfuhrkennzeichen.
Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie nach der Zuteilung des Kennzeichens durch die Zulassungsbehörde bei einem privaten Anbieter, die häufig in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind, erwerben.
§ 19 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) - Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeugs in das Ausland
Einige EU-Mitgliedstaaten tolerieren auch deutsche Kurzzeitkennzeichen. Um Ärger zu vermeiden sollten Sie vor der Nutzung solcher Kennzeichen im Ausland dringend mit der jeweiligen Auslandsvertretung klären, ob dies im jeweiligen Land zulässig ist.
bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich
Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.
Hinweis:
Die Zulassungsbehörde kann die Vorführung des Fahrzeugs zum Zweck der Identifizierung verlangen.
Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten und betragen je nach Verwaltungsaufwand: ab 30,70 Euro.