Tierzucht (ausgenommen landwirtschaftliche Nutztiere), Erlaubnis
Wenn sie gewerbsmäßig Wirbeltiere züchten, halten oder damit handeln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann einer einzelnen Person (Einzelfirma) oder einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Bei einer Personengesellschaft erhalten die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.
Hinweis:
Bei Handel mit artgeschützten Tieren besteht zusätzlich eine Meldepflicht mit Herkunftsnachweis und EG-Bescheinigung.
An wen muss ich mich wenden?
Veterinäramt des Landkreises / der Kreisfreien Stadt, in dessen/deren Zuständigkeitsbereich Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.
Wird die Tätigkeit gleichzeitig an verschiedenen Niederlassungen ausgeübt, so ist für jeden Ort der Niederlassung eine gesonderte Erlaubnis des für den Ort der Niederlassung zuständigen Amtes erforderlich.
Bei artgeschützten Tieren: Artenschutzdezernat des Regierungspräsidiums.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Rechtsgrundlage
- § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 a und Nr. 3b TierSchG
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
Meldepflicht Artenschutz: § 7 Bundesartenschutzverordnung - Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (für die Ausstellung einer EG-Bescheinigung)
Welche Gebühren fallen an?
- Verfahrenskosten
- Zustellungsgebühr
- gegebenenfalls: weitere Auslagen
Es gilt die
- Allgemeine Verwaltungskostenordnung
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt sowie dem zuständigen Regierungspräsidium zu erkundigen.
Anträge / Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Verfahrensablauf
- Nachdem Sie den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde eingereicht haben, werden diese zuerst auf Vollständigkeit und Ihre persönliche Voraussetzungen überprüft.
- Im Anschluss daran wird mit Ihnen ein Vor-Ort-Termin vereinbart, um die technischen Voraussetzungen zu kontrollieren.
- Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen dann die Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren versandt.
Voraussetzungen
- eine berufliche Qualifikation oder
- Sachkunde in dem Bereich, den Sie gewerblich betreiben möchten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 TierSchG,
- Führungszeugnis
- beglaubigte Kopie des Sachkundenachweises gemäß § 11 TierSchG
Welche Fristen muss ich beachten?
Aufnahme der Tätigkeit: nach Erlaubniserteilung