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Wohngeld

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Volltext

Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

Die Wohngeldstelle der Kreisverwaltung ist zuständig für alle 13 Kommunen des Kreises Offenbach.

Im Gebiet des Kreises Offenbach können Anträge auf Miet- und Lastenzuschuss ebenfalls bei der Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung des jeweiligen Wohnortes (Ausnahme: Stadtverwaltung Dietzenbach) eingereicht werden.

Rechtsgrundlage(n)

Was sollte ich noch wissen?

Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.

Telefonische Erreichbarkeit

Montag 8:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag 8:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 8:30 bis 12:00 Uhr
Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr

An wen muss ich mich wenden?

An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.

Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zun einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.

  • Wohngeld
    (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)

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