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Patientenverfügung (§ 1827 BGB)

Wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind über medizinische Maßnahmen zu bestimmen und entscheidungsunfähig sind, können Sie im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen behandelt werden möchten. Wenn Sie jemanden bevollmächtigt haben oder eine rechtliche Betreuung eingerichtet wurde, kann die bevollmächtigte oder Betreuungsperson Ihre Interessen und Ihren in der Patientenverfügung festgelegten Willen vertreten. Mündliche Bestimmungen sind zwar nicht wirkungslos, aber schriftlich lässt sich ihr mutmaßlicher Wille doch besser feststellen. Es wird empfohlen die Patientenverfügung in zeitlichen Abständen neu zu unterzeichnen und zu datieren, damit Ihr Zeugnis aktuell ist. Sie sollten sicherstellen, dass Ihre bevollmächtigte Person oder rechtliche Betreuungsperson informiert ist und einen Nachweis der Patientenverfügung hat.

Muster und Textbausteine für eine Patientenverfügung