Nein. Die nächtliche Ausgangssperre, die seit dem 12. Dezember 2020 zwischen 21:00 und 5:00 Uhr galt, ist am 6. Januar 2021 außer Kraft getreten.
Die Priorisierungsgruppen wurden bundesweit gemäß der Impfverordnung und der ersten Änderung eingeteilt:
Personen, die der ersten Priorisierungsgruppe nach der Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums angehören, können sich für ihre persönliche Corona-Schutzimpfung anmelden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Frauen und Männer, die 80 Jahre und älter sind (bitte beachten Sie unsere Hinweise zu den Priorisierungsgruppen unter "Welche Personen werden zuerst geimpft?").
Für den vollen Impfschutz sind zwei Impfungen im Abstand von zirka drei bis vier Wochen (abhängig vom Impfstoff) nötig. Deshalb vereinbaren Sie bitte zugleich zwei Termine: Für die erste Impfung sowie für die notwendige zweite Impfung. Bei Fragen zur Durchführung der Impfung (zum Beispiel, welche Unterlagen mitzubringen sind) oder zum Impfstoff wenden Sie sich bitte ebenfalls gerne an die unten genannten Telefonnummern.
Personen, die der zweiten Priorisierungsgruppe nach der Corona-Impfverordnung und der ersten Änderung des Bundesgesundheitsministeriums angehören, können sich online oder über die Hotline registrieren. Dies sind vor allem Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, oder Personen mit besonderem Risiko eines schweren oder tödlichen Infektionsverlaufs aufgrund von bestimmten Erkrankungen oder verschiedener Berufsstände (bitte beachten Sie unsere Hinweise zu den Priorisierungsgruppen unter "Welche Personen werden zuerst geimpft?"). Sie erhalten dann automatisch per Post oder Per E-Mail jeweils einen Termin für die erste und für die zweite Impfung. Wer die zugewiesenen Termine nicht wahrnehmen kann, hat die Möglichkeit unter Angabe seiner Vorgangskennung online oder über die Hotline umzubuchen.
Für die Anmeldung und Registrierung gibt es zwei Möglichkeiten:
1. per Telefon über die Hotline 116 117 oder über 0611 50592888 (Erreichbarkeit täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr)
2. per Onlineanmeldung über die Webseiten https://impfterminservice.de und https://impfterminservice.hessen.de/
Vom Bahnhof Heusenstamm sind es rund fünf Minuten zu Fuß. Der Weg führt die Jahnstraße entlang Richtung Schwimmbad an der Bushaltestelle links vorbei. Dann ist er auch ausgeschildert. Für Bürgerinnen und Bürger aus dem Ostkreis (Hainburg, Mainhausen, Seligenstadt) stellt der Hopper, das Anruf-Sammeltaxi plus, eine direkt Nahverkehrsanbindung sicher.
Mit dem Auto ist das Impfzentrum von der L 3405 in Richtung Offenbach aus über die Wurzelschneise zu befahren. Das Impfzentrum ist innerorts ausgeschildert.
Es gibt mobile Einsatzteams, die Menschen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeeinrichtungen vor Ort impfen sollen. Frauen und Männer, die älter als 80 Jahre sind und aufgrund körperlicher Einschränkungen ein Impfzentrum nicht aufsuchen können, werden zu Hause geimpft. Die mobilen Impfteams, die aktuell noch in den Alten- und Pflegeheimen im Einsatz sind, werden die Hausbesuche durchführen.
Das Land Hessen hat alle über 80-Jährigen schriftlich über die Anmeldungen für die persönliche Schutzimpfung informiert und ein Erfassungsverfahren für häusliche Impftermine gestartet. Es wird aufgrund der geringen Impfmengen noch einige Wochen in Anspruch nehmen, bis Hausbesuche durch mobile Impfteams in Hessen landesweit erfolgen können.
Ja. Die Begleitpersonen dürfen mit in den Eingangsbereich kommen und anschließend im Ausgangsbereich warten. Die Impfstraßen selbst dürfen sie nicht betreten.
Wer auf eine Begleitung während der Impfung angewiesen ist, erhält eine professionelle Begleitung durch Beschäftigte des Impfzentrums.
Am Eingang wird die Temperatur gemessen. Wer Fieber hat, wird direkt in eine "Pufferzone" geführt, wo ein Gespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin stattfindet.
Wer kein Fieber hat, wird an einen der insgesamt neun Schalter geleitet. Dort wird überprüft, ob die Person einen Termin hat.
Im Wartebereich kann der Aufklärungsbogen ausgefüllt werden, ehe ein Video über die Impfung gezeigt wird. Anschließend findet das Gespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin statt. Danach geht weiter zu einem der Einweiser. Dieser teilt mit, welche der 22 Impfplätze aufgesucht werden soll.
In Ausnahmefällen kann in einer dafür vorgesehenen Kabine ein Aufklärungsgespräch mit dem Arzt geführt werden. Ansonsten geht es direkt in eine der Impfkabinen. Die Impfung erfolgt durch eine Injektion in den Oberarm und wird durch medizinisches Fachpersonal verabreicht. Nach 21 Tagen muss eine zweite Impfung erfolgen.
In Hessen - und damit auch im Kreis Offenbach - gilt eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken (OP-Masken oder Schutzmasken der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar):
Darüber hinaus gilt eine allgemeine Maskenpflicht:
Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren und Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Personal muss nicht zwingend eine Maske tragen, wenn anderweitige Schutzmaßnahmen, wie etwa Trennvorrichtungen, vorhanden sind.
Das Nichttragen einer Maske stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wer keine Maske auf hat, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro. Plastikvisiere, Kinn- und Mikrovisiere sowie Motorradhelme werden nicht akzeptiert.
Auch in der gesamten Kreisverwaltung gilt eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken (OP-Masken oder Schutzmasken der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar).
Als allgemeiner Mund-Nasen-Schutz zählt jede eng ans Gesicht anliegenden Bedeckung von Mund und Nase, die dazu beiträgt, die Ausbreitung von Tröpfchen und Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern. Eine Zertifizierung ist nicht notwendig. Erlaubt sind unter anderem:
Plastikvisiere, Kinn- und Mikrovisiere werden auf Beschluss des Landes nicht als zulässige Mund-Nasen-Bedeckung zur Erfüllung der Maskenpflicht anerkannt.
Zu den medizinischen Masken zählen:
Über-60-Jährige sowie bestimmte Risikopatientinnen und Risikopatienten hatten zum Jahreswechsel die Möglichkeit, in den Apotheken kostenlose Masken abzuholen. Sie sollen aber auch weiterhin Masken, diesmal zu einem geringen Eigenanteil, erhalten. Bei den Risikopatientinnen und Risikopatienten muss mindestens einer der folgenden Faktoren vorliegen:
Laut Bundesgesundheitsministerium erhalten berechtigte Patientinnen und Patienten ab Januar 2021 in einem zweiten Schritt zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen oder ihrer privaten Krankenversicherung erhalten. Diese können sie in zwei klar definierten Zeiträumen im neuen Jahr in den Apotheken einlösen. Die Anspruchsberechtigten zahlen dann pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro hinzu.
Nur eingeschränkt. Zu Ihrem Schutz und dem unserer Beschäftigten arbeitet das Kreishaus vorerst nur mit Terminen.
Das Bürgerbüro ist bei dringenden Anliegen weiterhin per E-Mail an info@kreis-offenbach.de und telefonisch unter 06074 8180-0 erreichbar.
Bitte beachten Sie: Auch in der gesamten Kreisverwaltung gilt eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Wer zum vereinbarten Termin kommt, muss Mund und Nase bedecken, ansonsten kann kein Zutritt zu den jeweiligen Verwaltungsstellen gewährt werden.
Nein, die KFZ-Zulassungsstelle arbeitet derzeit ausschließlich mit Terminen.
Montag- bis Donnerstagvormittag in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr können allerdings Außerbetriebsetzungen und Adressänderungen innerhalb des Kreises Offenbach auch ohne Termin erledigt werden.
Termine in Dietzenbach können direkt nach Wunsch vereinbart werden.
Bitte beachten Sie: Auch in der gesamten Kreisverwaltung gilt eine Maskenpflicht. Wer zum vereinbarten Termin kommt, muss Mund und Nase bedecken, ansonsten kann kein Zutritt zu den jeweiligen Verwaltungsstellen gewährt werden.
Die Außenstellen der KFZ-Zulassungsbehörde bieten eine Terminvereinbarung für dringende Fälle ebenfalls an.Informationen zur Terminvergabe in Langen finden Sie unter https://www.langen.de/de/onlineterminvergabe.html, die Außenstelle in Mühlheim ist per Mail unter zulassungsstelle@stadt-muehlheim.de erreichbar. Termine für die Außenstelle Seligenstadt können Sie unter https://seligenstadt.flexappoint.de/#/wizard/leistungen/1 buchen.Zulassungen sind weiter möglich.
Termine in Dietzenbach können direkt nach Wunsch vereinbart werden.
Montag- bis Donnerstagvormittag in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr können allerdings Außerbetriebsetzungen und Adressänderungen innerhalb des Kreises Offenbach auch ohne Termin erledigt werden.
Bitte beachten Sie: Auch in der gesamten Kreisverwaltung gilt eine Maskenpflicht. Wer zum vereinbarten Termin kommt, muss Mund und Nase bedecken, ansonsten kann kein Zutritt zu den jeweiligen Verwaltungsstellen gewährt werden.
Die Außenstellen der KFZ-Zulassungsbehörde bieten eine Terminvereinbarung für dringende Fälle ebenfalls an.Informationen zur Terminvergabe in Langen finden Sie unter https://www.langen.de/de/onlineterminvergabe.html, die Außenstelle in Mühlheim ist per Mail unter zulassungsstelle@stadt-muehlheim.de erreichbar. Termine für die Außenstelle Seligenstadt können Sie unter https://seligenstadt.flexappoint.de/#/wizard/leistungen/1 buchen.
Das Bürgerbüro ist bei dringenden Anliegen weiterhin per E-Mail an info@kreis-offenbach.de und telefonisch unter 06074 8180-0 erreichbar.
Nein. Museen müssen auf Landesbeschluss derzeit geschlossen haben.
Die Zahlen der Infektionsfälle, Gesunden und Todesfälle sind auf der Corona-Infoseite abrufbar und täglich Thema einer eigenen Pressemitteilung.
Detaillierte Übersichten für die 13 einzelnen Städte und Gemeinden sind unter dem Punkt “Corona-Entwicklung“ abrufbar.Ja, Übersichten für die 13 einzelnen Städte und Gemeinden sind unter dem Punkt "Corona-Entwicklung" abrufbar.
Der Krisenstab des Kreises Offenbach berät seit Beginn der Pandemie fortwährend ausführlich über die aktuelle Lage und entscheidet über weitere Maßnahmen. Ihm gehören neben Landrat Oliver Quilling, der Ersten Kreisbeigeordneten Claudia Jäger und Dr. Ralf Ackermann, dem Leiter des Fachdienstes Gefahrenabwehr- und Gesundheitszentrum, unter anderem Vertreterinnen und Vertretern des Gesundheitsamts, des Rettungsdienstes, der Polizei Südosthessen sowie der Pressestelle an. Darüber hinaus besteht ein enger Austausch mit den 13 Städten und Gemeinden, der Hessischen Landesregierung und weiteren Stellen.
SARS-CoV-2 lautet der Name des aktuell weltweit grassierenden Erregers, der die COVID-19-Erkrankung auslöst. "SARS-CoV-2" ist dabei die Abkürzung für die englische Bezeichnung "Severe acute respiratory syndrome-corona virus-2", zu deutsch: "Schweres akutes Atemwegssyndrom-Coronavirus-2".
Die Corona-Warn-App hilft festzustellen, ob jemand in Kontakt mit einer infizierten Person war. Damit können Infektionsketten schneller unterbrochen werden.
Nähere Informationen und die Möglichkeit, die Corona-Warn-App herunterzuladen, finden sich auf der Homepage der Bundesregierung. Zusätzlich hat das Robert Koch-Institut eine praktische Übersicht über die Funktionen herausgegeben und der empfohlenen Maßnahmen bei Benachrichtigungen:
Hilfe bei Problemen mit der App gibt es bei der kostenlosen Hotline unter +49 (0)800 7540001.
Laut Experten können die Symptome und ihre Ausprägung von Fall zu Fall variieren, weshalb eine pauschale Antwort nicht möglich ist.
Am häufigsten klagen Infizierte über (trockenen) Husten und Fieber. Es wird aber unter anderem auch von Hals-, Kopf-, Gelenk- und Muskelschmerzen, Kurzatmigkeit und Atemnot, Bauchschmerzen, Durchfall und Schwindel berichtet, ebenso vom vorübergehenden Verlust des Geschmack- und Geruchssinns. Darüber hinaus gibt es Krankheitsverläufe, die vollkommen symptomfrei verlaufen, während besonders schwere Fälle wiederum mit schweren Lungenentzündungen, Lungenversagen und dem Tod einhergehen können.
Aktuell gibt es eine Reihe von Verhaltensregeln, an die sich jeder Einzelne halten sollte:
Zudem gilt vielerorts eine Maskenpflicht. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren und Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Personal muss nicht zwingend eine Maske tragen, wenn anderweitige Schutzmaßnahmen, wie etwa Trennvorrichtungen, vorhanden sind. Das Nichttragen einer Maske stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wer keine Maske auf hat und auch nach mehrmaliger Aufforderung durch Polizei oder Ordnungsamt keine aufsetzt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro.
Weitere allgemeine Informationen zu Hygieneempfehlungen sind zum Beispiel auch das Robert-Koch-Institut einen umfangreichen Frage-Antwort-Katalog (FAQ) erstellt, der fortwährend aktualisiert wird.
Nein.
Haben Sie den Verdacht, an COVID-19 erkrankt zu sein, gehen Sie keinesfalls direkt zum Arzt, in die Notaufnahme, zum Gesundheitsamt oder zu einer anderen Stelle. Kontaktieren Sie zunächst Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst telefonisch, schildern Sie Ihre Situation und besprechen Sie gemeinsam das weitere Vorgehen.
Die Hotline des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, der auch für die Koordinierung der zentralen Testzentren und die dortige Terminvergabe zuständig ist, erreichen Sie unter der bundesweit einheitlichen Nummer 116 117.
Ganz wichtig: Bewahren Sie Ruhe.
Leiden Sie unter leichten Krankheitssymptomen, sollten Sie sich weiterhin isolieren. Bleiben Sie zuhause. Wohnen Sie mit anderen Personen in einem Haushalt zusammen, halten Sie zu ihnen mindestens zwei Meter Abstand, waschen Sie sich regelnäßig gründlich die Hände, tragen Sie - falls vorhanden - einen Mund-und-Nasenschutz und beachten Sie darüber hinaus auch alle anderen Hygieneregeln. Versuchen Sie weiter die Hotline des ärztlichen Bereitschaftsdienstes unter 116 117 oder Ihre Hausarztpraxis zu erreichen.
Nur in Notfällen, etwa wenn Sie Atemnot bekommen, alarmieren Sie den Notruf unter 112 oder eine Rettungsstelle. WICHTIG: Weisen Sie bei der Alarmierung unbedingt darauf hin, dass Sie möglicherweise an COVID-19 erkrankt sein könnten, damit die Einsatzkräfte entsprechend reagieren können.
Wenn Sie die Rückmeldung erhalten haben, dass Ihr Test auf das SARS-CoV-2-Virus positiv ausgefallen ist, ergeben sich daraus unmittelbar eine Reihe von Konsequenzen und Pflichten. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat die wichtigsten Regelungen und Vorgaben in einem Infoflyer zusammengefasst:
Das Gesundheitsamt des Kreises Offenbach erreichen Sie zur Meldung eines positiven Testergebnisses unter gesundheit@kreis-offenbach.de sowie per Fax an 06074 8180-1920.
Reisen ist aktuell weiterhin möglich. Es gibt jedoch Ausnahmen. Das Auswärtige Amt bietet auf seiner Homepage eine entsprechende Übersicht mit Reise- und Sicherheitshinweisen an, die stetig aktualisiert wird.
Reisende aus Regionen, die vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet eingestuft werden, müssen sich noch vor der Einreise nach Deutschland online unter www.einreiseanmeldung.de registrieren. Diese digitale Einreiseanmeldung ersetzt unter anderem die bisherigen Aussteigerkarten in Papierform und wird an das Gesundheitsamt übermittelt. Auch beim Grenzübertritt kann das Vorliegen der am Ende des Registrierungsprozesses erhaltenen Bestätigung behördlich kontrolliert werden.
Bei Einreisen aus einem Hochinzidenzgebiet, also einer Region mit besonders hohen Fallzahlen, oder aus einem Virusvarianten-Gebiet, in dem sich bestimmte Virusvarianten ausgebreitet haben, müssen Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer bereits bei Einreise einen Nachweis (ärztliches Zeugnis oder Testergebnis) über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen können. Dieser Nachweis darf nicht älter als 48 Stunden sein und muss für zehn Tage aufbewahrt werden.
Für Reiserückkehrende aus einem Virusvarianten-Gebiet besteht auch bei einem negativen Testergebnis eine Quarantänepflicht. Frühestens fünf Tage nach der Einreise kann die Quarantäne mit einem erneuten negativen Testergebnis verkürzt werden.
Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich direkt nach der Einreise für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben. Besuch von Personen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, darf während dieser Zeit nicht empfangen werden. Treten innerhalb der zehn Tage typische Symptome einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus wie Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns auf, ist umgehend das Gesundheitsamt zu verständigen.
Außerdem sind Sie bei Einreise aus Risikogebieten verpflichtet, sich höchstens 48 Stunden vor oder unmittelbar nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einer Testung auf eine Infektion mit dem SARS- CoV-2-Virus zu unterziehen und müssen das auf Papier oder in einem elektronischen Dokument in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorliegende Testergebnis innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen unverzüglich vorlegen können. Der zu Grunde liegende Test muss die Anforderungen des Robert Koch-Instituts erfüllen. Die KV Hessen hat eine Liste mit Ärzten, die Coronatests durchführen, zusammengestellt. Darüber hinaus verfügen zum Beispiel auch das Testzentrum des Kreises Offenbach, das Corona-Schnelltestzentrum in Egelsbach, das Testcenter am Frankfurter Flughafen sowie das Testcenter am Frankfurter Opernplatz über entsprechende Kapazitäten. Ein Test im Gesundheitsamt ist dagegen nicht möglich.
Die häusliche Absonderung kann frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise enden, wenn ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit SARS-CoV-2-Virus vorliegt.
Jeder Einreisende ist verpflichtet sich vor der Rückkehr, noch während des Aufenthalts im Ausland, eigenständig zu informieren, da sich die Risikogebiete täglich ändern können. Maßgeblich für die Quarantänepflicht ist nicht nur der Status zum Zeitpunkt der Rückreise, sondern die Bewertung für die zwei Wochen vor Urlaubsende. Konkret bedeutet dies, auch wenn zum aktuellen Zeitpunkt die Region nicht mehr als Risiokogebiet eingestuft ist, dies aber in den zurückliegenden zwei Wochen war, besteht eine Quarantäne-Pflicht.
Alle Vorgaben und auch Ausnahmeregelungen sind in der zugehörigen Landesverordnung nachzulesen.
Wer nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet keinen negativen Test vorweisen kann und sich nicht in Quarantäne begibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet werden kann. Außerdem kann der Anspruch nach dem Infektionsschutzgesetz für Lohnersatzzahlung verloren gehen, wenn man sich wissentlich in ein Risikogebiet begibt. Das heißt, der Arbeitgeber muss gegebenenfalls für die Zeit der Quarantäne keinen Lohn zahlen. Diesen bekommt der Arbeitgeber dann auch nicht vom Land erstattet.
Die KV Hessen hat eine Liste mit Ärzten, die Coronatests durchführen, zusammengestellt.
Darüber hinaus verfügen auch das Testzentrum des Kreises Offenbach, das Corona-Schnelltestzentrum in Egelsbach, das Testcenter am Frankfurter Flughafen sowie das Testcenter am Frankfurter Opernplatz über entsprechende Kapazitäten.
Ein Test im Gesundheitsamt ist dagegen nicht möglich.
Darüber hinaus gilt für Personen, die in
tätig sind und über ein ärztliches Zeugnis nach § 2 Abs. 3 verfügen, die allgemeine Anordnung, für diese Tätigkeit und einen Zeitraum bis zum 14. Tag nach ihrer Einreise persönliche Schutzausstattung gemäß den jeweiligen Kriterien des Robert Koch-Instituts zur Vermeidung des Weitertragens von Infektionen mit SARS-CoV-2 zu tragen. Die Schutzausstattung darf nur abgesetzt werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird. Die erstmalige Aufnahme der Tätigkeit nach Einreise ist durch die Einrichtungsleitung dem Gesundheitsamt, per E-Mail an gesundheit@kreis-offenbach.de oder telefonisch unter 06074 8180-63707, anzuzeigen.
Ja, freiwillige Tests sind möglich, die Kosten müssen in diesen Fällen aber selbst getragen werden. Neben einigen Hausarztpraxen bieten zum Beispiel auch das Corona-Testzentrum des Kreises Offenbach, das Corona-Schnelltest-Center in Egelsbach sowie die Testcenter am Frankfurter Flughafen und das ASB-Testcenter am Frankfurter Opernplatz Tests für Selbstzahler an.
Freiwillige Tests im Gesundheitsamt sind dagegen nicht möglich.
Ganz praktisch sollte die „Corona-Kette“ wie folgt aussehen:
Reisende aus Regionen, die vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet eingestuft werden, müssen sich noch vor der Einreise nach Deutschland online unter www.einreiseanmeldung.de registrieren. Diese digitale Einreiseanmeldung ersetzt unter anderem die bisherigen Aussteigerkarten in Papierform und wird an das Gesundheitsamt übermittelt. Auch beim Grenzübertritt kann das Vorliegen der am Ende des Registrierungsprozesses erhaltenen Bestätigung behördlich kontrolliert werden.
Bei Einreisen aus einem Hochinzidenzgebiet, also einer Region mit besonders hohen Fallzahlen, oder aus einem Virusvarianten-Gebiet, in dem sich bestimmte Virusvarianten ausgebreitet haben, müssen Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer bereits bei Einreise einen Nachweis (ärztliches Zeugnis oder Testergebnis) über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen können. Dieser Nachweis darf nicht älter als 48 Stunden sein und muss für zehn Tage aufbewahrt werden.
Für Reiserückkehrende aus einem Virusvarianten-Gebiet besteht auch bei einem negativen Testergebnis eine Quarantänepflicht. Frühestens fünf Tage nach der Einreise kann die Quarantäne mit einem erneuten negativen Testergebnis verkürzt werden.
Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich direkt nach der Einreise für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben. Besuch von Personen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, darf während dieser Zeit nicht empfangen werden. Treten innerhalb der zehn Tage typische Symptome einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus wie Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns auf, ist umgehend das Gesundheitsamt zu verständigen.
Außerdem sind sie verpflichtet, sich höchstens 48 Stunden vor oder unmittelbar nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einer Testung auf eine Infektion mit dem SARS- CoV-2-Virus zu unterziehen und müssen das auf Papier oder in einem elektronischen Dokument in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorliegende Testergebnis innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen unverzüglich vorlegen können. Der zu Grunde liegende Test muss die Anforderungen des Robert Koch-Instituts erfüllen. Die KV Hessen hat eine Liste mit Ärzten, die Coronatests durchführen, zusammengestellt. Darüber hinaus verfügen zum Beispiel auch das Testzentrum des Kreises Offenbach, das Corona-Schnelltestzentrum in Egelsbach, das Testcenter am Frankfurter Flughafen sowie das Testcenter am Frankfurter Opernplatz über entsprechende Kapazitäten. Ein Test im Gesundheitsamt ist dagegen nicht möglich.
Die häusliche Absonderung kann frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise enden, wenn ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit SARS-CoV-2-Virus vorliegt.
Jeder Einreisende ist verpflichtet sich vor der Rückkehr, noch während des Aufenthalts im Ausland, eigenständig zu informieren, da sich die Risikogebiete täglich ändern können. Maßgeblich für die Quarantänepflicht ist nicht nur der Status zum Zeitpunkt der Rückreise, sondern die Bewertung für die zwei Wochen vor Urlaubsende. Konkret bedeutet dies, auch wenn zum aktuellen Zeitpunkt die Region nicht mehr als Risiokogebiet eingestuft ist, dies aber in den zurückliegenden zwei Wochen war, besteht eine Quarantäne-Pflicht.
Flächendeckende Tests sind nicht sinnvolll. Was beachtet werden muss: Die Tests zeigen nur eine Momentaufnahme. Eine zuvor gesunde Person, die getestet wurde, kann sich anschließend bis zum Erhalt ihres negativen Ergebnisses bereits mit dem Virus infiziert haben.
Hinzu kommt, dass flächendeckende Tests logistisch nicht umsetzbar sind. Es stehen nicht genügend Ressourcen (Personal, Ausrüstung, Laborkapazitäten) zur Verfügung, um Millionen Tests innerhalb kürzester Zeit auswerten zu können.
Wer ein Fitnessarmband oder eine Smartwatch trägt, kann das Robert-Koch-Institut (RKI) dabei unterstützen, das Coronavirus und seine Verbreitung besser zu verstehen und nachzuverfolgen. Die Forschenden erhoffen sich durch zur Verfügung gestellte Daten die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus und die mögliche Dunkelziffer der Infektionen präziser einschätzen zu können.
Die dafür entwickelte App “Corona-Datenspende“ zeichnet die Gesundheitsdaten auf, die die Wearables ohnehin erheben. Dazu gehören zum Beispiel die Aktivitäten, Vitaldaten (Puls, Blutdruck et cetera) und soziodemografische Daten (Alter, Größe, Geschlecht, Gewicht). Das Programm erkennt auf dieser Grundlage verschiedene Symptome, die mit einer SARS-CoV-2-Infektion in Verbindung gebracht werden. Die App ist aber kein Test auf das Virus.
Die Übermittlung an das RKI erfolgt vollkommen freiwillig, pseudonymisiert und Datenschutzkonform. Die zur Verfügung gestellten Daten erlauben keine Identifizierung der teilnehmenden Person.
Die App steht im App Store und im Google Play Store zum Download bereit. Nähere Informationen sind der Infoseite zur Corona-Datenspende des RKI zu entnehmen.
Die Corona-Pandemie versetzt Berufs- und Privatleben in einen Ausnahmezustand. Wer Hilfe benötigt, sollte nicht zögern, sich diese zu holen.
Wichtige Angebote und Telefonnummern im Überblick:
Polizei | 110 |
Feuerwehr und Rettungsdienst | 112 |
Ärztlicher Bereitschaftsdienst | 116 117 |
Info-Hotline des Landes Hessen rund um Corona | 0800 5554666 |
Corona-Hotline des Kreises Offenbach | 06074 8180-2222 |
Corona-Hotline der Asklepios Klinik Langen montags, mittwochs, freitags, 15 bis 16 Uhr |
06103 912-61105 |
Opfer-Telefon des Weißen Rings (Angebot für Opfer von Straftaten) | 116 006 |
Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen“ | 0800 0116016 |
Hilfetelefon “Schwangere in Not“ | 0800 4040020 |
Pflegetelefon (Hilfetelefon für pflegende Angehörige) | 030 20179131 |
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch | 0800 2255530 |
Beratungszentrum West (Beratung für Alleinerziehende und Familien) | 06103 83368-0 |
Nummer gegen Kummer: Kinder- und Jugendtelefon | 116 111 |
Nummer gegen Kummer: Elterntelefon | 0800 1110550 |
Telefonseelsorge | 116 123 |
Evangelische Telefonseelsorge | 0800 1110111 |
Katholische Telefonseelsorge | 0800 1110222 |
Info-Telefon Depression | 0800 3344533 |
Schuldnerberatung | 06103 83368-11 |
Psychosocial counselling for refugees (English) | |
Monday, 10 until 12 a.m. | 01517 2118965 |
Thursday, 9 until 11 a.m. | 069 971204151 |
Psychosocial counselling for refugees (Arabic) | |
Tuesday, 10 until 12 a.m. | 0157 34252524 |
Thursday, 9 until 11 a.m. | 0178 6746047 |
Psychosocial counselling for refugees (Farsi) | |
Wednesday, 2 until 4 p.m. | 0157 34848026 |
Thursday, 9 until 11 a.m. | 0151 56949853 |
Consultations téléphoniques pour réfugiés (French) | |
Lundi, 10 until 12 a.m. | 0151 50795336 |
Mardi, 12.30 until 2.30 p.m. | 0151 20226596 |
Consulta Psicosocial telefónica para personas demandantes de asilo y refugiadas (Spanish) |
|
Lunes, 10 until 12 a.m. |
0151 50795336 |
Durch die Corona-Pandemie und die mit ihr einhergehenden Einschränkungen sind viele Menschen derzeit auf besondere Hilfe angewiesen. Manche Personen können zum Beispiel nicht selbst einkaufen gehen, brauchen jemanden, der mit ihrem Haustier Gassi geht, benötigen ein offenes Ohr oder andere Arten von Unterstützung.
In vielen Kommunen sind deshalb besondere Hilfsangebote und -aktionen ins Leben gerufen worden. Eine Übersicht ist über "Corona-Initiativen" abrufbar.
Die Corona-Pandemie trifft viele der lokalen Unternehmen und Dienstleister hart. Bürgerinnen und Bürger können ihnen helfen. So gibt es einige besondere Aktionen, mit denen jeder seine Verbundenheit zu den eigenen Lieblingsgeschäften und -einrichtungen zum Ausdruck bringen und sie noch weiter unterstützen kann. Eine Übersicht ist über “Corona-Initiativen“ abrufbar.
Essen, Blumen, Bücher, Spielsachen, Kleidung - die Liste der Dinge, die man sich liefern lassen kann, ist endlos. Viele Betriebe bieten diesen Service erstmals an, einige sind dabei richtig kreativ geworden.
Bürgerinnen und Bürger können zum Erhalt der lokalen Wirtschaft beitragen, Existenzen und Arbeitsplätze sichern, wenn sie die Angebote in Anspruch nehmen. Eine Übersicht ist über “Corona-Initiativen“ abrufbar.
Nein. Die nächtliche Ausgangssperre, die seit dem 12. Dezember 2020 zwischen 21:00 und 5:00 Uhr galt, ist am 6. Januar 2021 außer Kraft getreten.
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum (einschließlich Parks und Grünanlagen) ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und seit dem 11. Januar 2021 mit maximal einer weiteren Person, die nicht im selben Haushalt lebt, gestattet. Das Alter der Personen ist dabei nicht relevant. Kontakte außerhalb des eigenen Hausstands sind auf das nötigste Minimum zu reduzieren.
Ausnahmen: Die Beschränkung auf einen Hausstand und eine weitere Person gilt nicht im Rahmen der Betreuung und Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen. Es dürfen zur Betreuung Minderjähriger beispielsweise weiterhin Fahrgemeinschaften für den Schulweg gebildet werden. Auch die Betreuung von Geschwisterpaaren durch beispielsweise die nicht im Haushalt lebenden Großeltern bleibt möglich. Im Rahmen familiärer Betreuungsgemeinschaften dürfen ausnahmsweise bis zu drei Haushalte zusammentreffen, wenn die sozialen Kontakte im Übrigen nach Möglichkeit reduziert werden.
Private Veranstaltungen außerhalb der eigenen Wohnung sind derzeit untersagt. Für Treffen und Feiern innerhalb der eigenen Wohnung oder auf dem eigenen Grundstück gilt die dringende Empfehlung, sich ebenfalls auf den eigenen Hausstand und maximal eine weitere Person, die nicht im selben Haushalt lebt, zu beschränken.
Ja. Die Einrichtungen müssen dafür über ein individuelles Schutzkonzept verfügen - nach Maßgabe der aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Handlungsempfehlungen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration sowie der einrichtungsbezogenen Hygienepläne.
Bei den Besuchen ist unbedingt zu beachten:
Auf Beschluss des Landes Hessen dürfen Ältere und pflegebedürftige Menschen in ihren jeweiligen Einrichtungen innerhalb einer Woche zwei Mal Besuch von maximal jeweils zwei Personen erhalten. In den Alten- und Pflegeheimen gilt eine FFP2- oder KN95-Maskenpflicht für Beschäftigte sowie für Besucherinnen und Besucher. Außerdem dürfen die Angehörigen die Einrichtung nur nach einem negativem Corona-Testergebnis betreten.
Für medizinisches Personal, das aus einem Risikogebiet zurückkehrt, gelten Sonderbestimmungen.
Weitere Informationen stehen in den Handlungsempfehlungen des Landes, die in voller Länge unter dem Navigationspunkt “Rechtliche Grundlagen“ abrufbar sind.
Ja. Für Treffen und Feiern zuhause gilt die dringende Empfehlung, sich auf den eigenen Hausstand und maximal eine weitere Person, die nicht im selben Haushalt lebt, zu beschränken.
Auf Landesbeschluss gilt seit dem 22. Februar 2021 eine Maskenpflicht im Unterricht, auch an den Grundschulen. Ab diesem Zeitpunkt starten folgende Unterrichtsmodelle, die von den Schulen individuell umgesetzt werden:
Antworten auf häufig gestellte Fragen gibt das Hessische Kultusministerium.
Weitere Informationen:
Das Hessische Kultusministerium hat zum Schulstart einen Corona-Hygieneplan an alle Schulen in Hessen verschickt. Er beinhaltet unter anderem Maßnahmen zur persönlichen und zur Raumhygiene, zum Infektionsschutz in Pausen, beim Sport- und Musikunterricht, zum Schutz von Risikogruppen sowie Informationen zur Meldepflicht. Der Plan kann hier eingesehen werden:
Schulsport ist unabhängig einer Personenzahl erlaubt. Der Kreis Offenbach hat allerdings aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach der Sportunterricht an allen Schulen nur kontaktlos stattfinden darf. Kontaktlos bedeutet mit mindestens 1,5 Meter Abstand.
Die nächste Kommunalwahl findet am 14. März 2021 im Kreis Offenbach statt. Durch die Corona-Pandemie und das dynamische Infektionsgeschehen ist davon auszugehen, dass die pandemiebedingten Einschränkungen auch Auswirkungen auf die Wahl haben werden. Bei der Vorbereitung werden daher alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen. Dazu zählen folgende Maßnahmen:
Sofern Bürgerinnen und Bürger jedes Infektionsrisiko ausschließen wollen, haben sie auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür benötigen sie einen Wahlschein, den sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen können. Sie können den Antrag auch mündlich (nicht telefonisch) oder per E-Mail stellen. Bei ihrem Antrag müssen sie ihren Familiennamen, ihre Vornamen, ihr Geburtsdatum und ihre Anschrift angeben. Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:
Wählerinnen und Wähler können den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch persönlich beim zuständigen Wahlamt beantragen und abholen. Dort besteht auch die Möglichkeit, direkt ihre Stimmen vor Ort abzugeben.
Studentinnen und Studenten, die ihren Lebensunterhalt bisher ganz und teilweise durch eine Nebentätigkeit finanziert haben, die durch die Corona-Krise weggebrochen ist, können unter anderem einmalig einen Zuschuss von maximal 200 Euro erhalten. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Für die entsprechenden Nothilfefonds der Studierendenwerke stehen durch das Land Hessen 250.000 Euro zur Verfügung. Die schnelle Hilfe des Landes soll den betroffenen Studierenden zumindest etwas Zeit geben, sich nach anderen Finanzierungsquellen umzusehen.
Für die Auszahlung der Soforthilfe sorgen die hessischen Studenten- und Studierendenwerke. Das Geld wird diesen anteilig für die von ihnen betreuten Studierenden rasch zur Verfügung gestellt. Anträge können ab Ende April gestellt werden. Die Vergabekriterien sind auf der Homepage des für die eigene Hochschule zuständigen Studierendenwerkes einsehbar.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat am 30. April 2020 bekannt gegeben, dass es auch eine Überbrückungshilfe des Bundes für Studierende geben wird. Sie können ab dem 8. Mai 2020 online ein in der Startphase zinsloses Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Die Höhe kann bis zu 650 Euro im Monat betragen. Das Angebot steht ab dem 1. Juni 2020 auch ausländischen Studierenden – also Angehörigen von Drittstaaten und EU-Bürgern, die sich erst kurz in Deutschland aufhalten – offen. Insgesamt wird damit ein Darlehensvolumen von bis zu einer Milliarde Euro aktiviert.
Darüber hinaus erhält das Deutsche Studentenwerk 100 Millionen Euro für die Nothilfefonds der Studierendenwerke vor Ort. Mit diesem Geld soll denjenigen Studierenden in nachweislich besonders akuter Notlage geholfen werden, die ganz unmittelbar Hilfe benötigen und keine andere Unterstützung in Anspruch nehmen können. Nähere Informationen sind auf den Internetseiten des für die eigene Hochschule zuständigen Studierendenwerkes abrufbar.
Ja. Verstöße gegen die Schutzmaßnahmen können Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten darstellen, die Bußgelder nach sich ziehen.
Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie können zur Folge haben, dass Bewegung und Sport zu kurz kommen. Die SG Egelsbach bietet täglich neue virtuelle Workouts zum Mitmachen an, die für alle geeignet sind und nach den eigenen Fähigkeiten und Fitnessgrad ganz einfach angepasst werden können.
Auch die Turngemeinde Obertshausen bietet Onlinekurse an. Anmeldungen sind per E-Mail an fitness@tgo-obertshausen.de möglich. Kurse über Skype oder Zoom gibt es auch bei der SKG Sprendlingen. Der aktuelle Plan sowie ein Video „Fatburner mit Karla“ finden sich auf der Homepage des Vereins. Auch der TSV Heusenstamm bietet Training via Internet an. Die Angebote sind zwar im geschlossenen Mitgliederbereich des Vereins abrufbar. Anmelden kann sich derzeit jedoch jeder. Einfach mal auf der Homepage des Vereins vorbeischauen und bei Interesse eine E-Mail an die Geschäftsstelle des TSV senden. Das Passwort wird dann zugesendet.
Die Stadt Dietzenbach hat auf ihrer Homepage unter Made in Dietzenbach Verlinkungen zu Fitnessstudios und Vereinen zusammengestellt, die Online-Angebote und Videos für zu Hause anbieten. Entsprechende Online-Angebote finden sich außerdem auf der Internetseite Mainova Sport Rhein-Main.
Eine tolle Möglichkeit für zu Hause bieten auch die Fit-at-home-Videos der Moderatorin Steffi Burmeister. Unter professioneller Anleitung lässt sich so ohne jedes Equipment ein effektives Ganzkörpertraining absolvieren. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat unter dem Titel „Kinder stark machen“ auch ein Mitmachprogramm gestartet. Auf ihrem YouTube-Kanal gibt es mehrere Videos, die die ganze Familie in Bewegung bringen sollen.
Diverse Fitnessstudios verlagern Kurse ins Internet. Informieren Sie sich dazu auf den jeweiligen Webseiten der Fitnesscenter. Neu und täglich live ist etwa prime time fitness TV, ein Angebot der Fitnessclubkette Prime Time fitness. Die Kette hat den Fitness-TV-Kanal aus gegebenem Anlass auf YouTube gestartet und bietet auf diesem Weg täglich Live-Fitness-Training, bei welchem die Trainer auch Fragen beantworten. Die Sessions sind so aufgebaut, dass jeder, egal ob trainiert oder untrainiert, mitmachen kann. Sie können live, aber auch zu einem späteren Zeitpunkt abgerufen werden.
Der Schauspieler Ralf Moeller bietet aus seinem Fitness Online Programm Hollywood Fit ebenso kostenlose Trainings online an. Hier wird unter anderem mit Wasserflaschen, Rucksäcken und ähnlichem statt Geräten trainiert.
Viele Fitness- und Personal-Trainer verlagern ihre Dienste kostenfrei ins Internet, dazu zählt zum Beispiel der Yoga-YouTube Kanal von Mady Morrision.
Auch auf sozialen Netzwerken wie Facebook finden sich Sport-Angebote, für die man nicht das Haus oder die Wohnung verlassen muss. Die European Fitness School Euro Education etwa informiert Interessierte auf ihrer Internet-Seite und bietet Webseminare an.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat unter dem Titel „Kinder stark machen“ auch ein Mitmachprogramm gestartet. Auf ihrem YouTube-Kanal gibt es mehrere Videos, die die ganze Familie in Bewegung bringen sollen.
Alba Berlin bietet auf seinem YouTube-Kanal montags bis freitags Sportübungen für Kinder an. Es gibt dabei sowohl spezielle Mitmachaktionen für Kita-Kinder als auch für Jungen und Mädchen in der Grundschule und in der Oberschule. Die Kinderturnstiftung Baden-Württemberg bietet die kostenfreie „Kitu-App“ an. Familien erhalten durch sie kreative und lustige Anregungen für gemeinsame Bewegungszeiten im Alltag. Gefördert werden dabei Beweglichkeit, Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination. Die bunte App steht im App Store beziehungsweise im Google Play Store zum Download zur Verfügung.
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